Nährstoffarme bis mässig nährstoffreiche stehende Gewässer mit Strandlings- bzw. Zwergbinsengesellschaften

Charakteristische Arten

Kleines Tausendguldenkraut, Acker Kleinling, Abweichendes Hornkraut, Braunes Zypergras, Dreimänniges Tännel, Nadel-Sumpfbinse, Krainer Sumpfbinse, Schlammkraut, Kleefarn, Liegendes Johanniskraut, Ysop-Blutweiderich, Mäuseschwanz, Rauhhaar-Hahnenfuß,

Gefährdungsursachen

Grundwasser- und Pegelabsenkungen; Nährstoffeinträgen; Intensivierung der fischereilichen Nutzung; Uferverbauungen, Uferbefestigungen und Uferbegrünungen; Freizeitnutzung (z.B. Bade- und Bootsbetrieb)

Schutzstrategien

Erhaltung der Gewässer; Weitgehender Nutzungsverzicht (mit Ausnahme von Fischteichen); Verhinderung von Nährstoffeinträgen; Einrichtung von Pufferzonen rund um das Gewässer;

Weitere Informationen

Der Lebensraumtyp umfasst Ufer- und Schlammbodenfluren von zeitweilig mit Wasser überdeckten Standorten. Durch schwankende Wasserstände erfahren die Standorten einen Wechsel von drei Phasen: in der litoralen Phase sind die Standort oft bis zu 2 Meter überschwemmt. Nach dem Rückzug des Wassers ist der Boden in der limosen Phase vollständig wassergesättigt und trocknet schließlich in der terrestrischen Phase aus. Parallel zu diesen Phasen schwanken auch die Nährstoffverhältnisse der Standorte. Während der anaeroben Litoralphase werden Stickstoff-Verbindungen fixiert, welche in der terrestrischen Phase oxidiert und pflanzenverfügbar werden, wodurch plötzliche Eutrophierungseffekte einsetzten. Hingegen kommt es während der litoralen Phase zu einer Freisetzung der im Schlamm gebundenen Phosphate.

Verbreitung und Häufigkeit: zerstreut verbreitet; räumliche Ausprägung: (klein-) flächig.

Nomenklatur
Wissenschaftlicher Name
Synonyme
Prioritär Nein
Natura 2000
FFH Code 3130
Schutzstatus FFH-Richtline Anhang I, Gefährdungsstufe: gefährdet

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